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AVV-Verzeichnis



AVV (Abfall Verbringungs Verordnung)


weitere Informationen zum AVV-Verzeichnis

Die Europäische Gemeinschaft hat ein Verzeichnis herausgegeben, dass nicht nur Abfälle sondern auch Sekundärrohstoffe in diese Liste aufnahm. Gesetzlich wurde dieser in das Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz aufgenommen. Als Faustregel gilt:

"Alles dessen man sich entledigen will gilt als Abfall."


Hierbei steht die Vermeidung von Abfällen im Vordergrund. Erst dann zählt Verwerten vor Beseitigen. Die Unterteilung liegt nicht nur in den einzelnen Abfallarten, sondern unterscheidet auch deren Herkunft.

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